| Verrechnung |
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Bei den kleinen Kassen erfolgt die Verrechnung direkt mit den Krankenkassen. PatientInnen der Gebietskrankenkasse erhalten eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen und können diese nach Bezahlung bei der Gebietskrankenkasse einreichen. Ein entsprechendes Formular dafür wird von uns bei jeder Honorarnote gleich mitgesandt. Honorarnoten über Gutachten, Versicherungsuntersuchungen etc. werden, laut Ärztekammer, direkt an den Patienten ausgestellt und sind von diesem zu bezahlen.
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